Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Energie-Netzbetreiber angemeldet werden. Dazu sind alle Betreiber von Ladeeinrichtungen seit Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung im März 2019 verpflichtet. Damit Ladevorgänge bei Planung und Betrieb der Netze berücksichtigt werden können, müssen die Netzbetreiber wissen, wo und in welcher Leistung diese wirken.
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