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Überspannungsschutz für alle

Sicherheit für Zuhause – Ende der Übergangsfrist!

Seit Oktober 2016 ist beim Bau von Wohn- und Zweckbauten Überspannungsschutz Pflicht – die Übergangsfrist endete zum 14.12.2018. Grundlage ist die Überarbeitung der beiden wichtigsten Normen für den Überspannungsschutz in Niederspannungsanlagen, die DIN VDE 0100-443 und -534. Bei jeder Neuinstallation muss seither mindestens ein Überspannungs-Schutzgerät so nahe wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage eingebaut werden.

Alles wird smart, auch unser Zuhause. Von Alarmanlage, Heizung, Herd, Gefrierschrank über TV- und HiFi-Anlagen bis zu Waschmaschine und Trockner, die neue Technik revolutioniert das klassische Wohnen. Energiesparend, komfortabel und sicher soll es sein. Smart bedeutet aber auch, dass Geräte immer sensibler werden und so empfindlicher auf Störungen reagieren. Grund genug, sich Gedanken über einen wirksamen Schutz zu machen. Hinzu kommt der Schutz vor Überspannungen infolge von Schalthandlungen durch das betriebsmäßige Schalten von großen Lasten an praktisch jeder Stelle der Elektroinstallation im oder am eigenen Haus. Überspannungen gefährden die modernen elektrischen und elektronischen Geräte und Systeme.

Für einen vollständigen Systemschutz empfiehlt die Norm darüber hinaus Überspannungsschutz auch für die informationstechnischen Leitungen. Zu diesen zählen z.B. Telefon, DSL/IP-Anschlüsse, SAT-/BK-Anlagen und Datenleitungen. Auch hier sind aufeinander abgestimmte und koordinierte Schutzlösungen möglich und wichtig.

Gerne Informationen wir Sie zur neuen Norm sowie Schutzkonzepten in Häusern und Gebäuden.

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